Schulsozialarbeit



Schulsozialarbeit bietet entsprechend § 13a SGB VIII jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen an und bietet Schüler:innen individuelle Beratung und Begleitung bei familiären, schulischen, sozialen und persönlichen Problemen. Diese dienen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung, Überwindung individueller Beeinträchtigung und der Förderung sozialer und schulischer Integration. Das Angebot ist stets freiwillig und die Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht. Die Schulsozialarbeiterin Dania Stöss ist staatlich anerkannte Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und steht allen Schülerinnen und Schülern der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule als Ansprechpartnerin bei Problemen, Fragen, Sorgen oder Ideen zur Verfügung. Außerdem bietet sie Eltern oder anderen Bezugspersonen Beratung an. Bestandteil der Arbeit können ggf. auch die Vermittlung und Begleitung zu externen Hilfsdiensten sein. Schulsozialarbeit arbeitet mit Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrern, Hort sowie mit anderen Kooperationspartnern zusammen. Außerdem bietet Schulsozialarbeit Projekte in Klassen und Gruppen an. Themen können hierbei sein: - Streitschlichtungen - Kompetenztrainings, soziale Kompetenzen - guter Umgang miteinander, Gefühle - eigene Grenzen - Toleranz - Klassenregeln - gesunde Lebensweise - Mobbing-Prävention - Kreativangebot Zudem werden in Kooperation mit anderen Projekten des SWF e.V. punktuell Ferienaktivitäten angeboten. Im Jahr 2026 unterstützt Frau Sophie Schmidt (staatlich anerkannte Sozialarbeiterin) die Schulsozialarbeit bei Projekten, zum Beispiel zum Thema Kinderrechte, bei Projekttagen und anderen Angeboten.


Kontakt:
Telefon: +49 (0)157 80549073

E-Mail-Adresse: schulsozialarbeit-flemming@swfev.de

Homepage: http://www.swf-verein.de

                 https://www.swf-schulsozialarbeit.de/startseite.html


Ein Projekt nach § 13 a SGB VIII (Schulsozialarbeit) des SWF e.V.
Selbsthilfe Wohnprojekt Further Straße e.V.
Heinrich-Schütz-Str. 47
09130 Chemnitz


Dieses Projekt wird unterstützt durch die Stadt Chemnitz.    Stadt Chemnitz


Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
   Sachsen